Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versionsdatum/gültig ab Februar 2024
HERMEQ ist ein Anbieter von temporären Ausrüstungen und Zäunen für Bau- und Infrastrukturprojekte.
HERMEQ hat seinen Firmensitz unter der folgenden Adresse: John M. Keynesplein 10, 1066 EP Amsterdam, Handelsregisternummer: 91365562 (wie auf der Website "Website" angegeben). In diesem Dokument wird HERMEQ mit den Begriffen "wir" oder "uns" bezeichnet.
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unserer Datenschutzrichtlinie (abrufbar unter hermeq.de/datenschutzrichtlinie) einverstanden. Diese regeln die Beziehung zwischen Ihnen als Kunde oder Nutzer und HERMEQ.
HERMEQ behält sich das Recht vor, die AGB sowie die Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
Website-Nutzung
HERMEQ übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website. Der Zugang zur Website wird vorübergehend gewährt. Wir behalten uns das Recht vor, den Service oder Teile davon ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder einzustellen.
Die auf der Website bereitgestellten Informationen werden "wie gesehen" zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Garantie für deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Qualität. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Produkte oder Informationen Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Bestellungen
HERMEQ behält sich das Recht vor, Bestellungen zu stornieren oder abzulehnen, insbesondere aus folgenden Gründen:
-
Produkt nicht verfügbar oder nicht auf Lager.
-
Unvollständige oder falsche Rechnungsinformationen.
-
Verdacht auf betrügerische Aktivitäten.
-
Nichtmöglichkeit der Lieferung an die angegebene Adresse.
-
Fehlerhafte Angaben (z. B. Rechtschreibfehler oder falsche Preise) auf der Website.
Stornierungen können nur vor dem Versand der Ware erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail an unser HERMEQ-Team. Sonderanfertigungen wie pulverbeschichtete oder galvanisierte Produkte müssen vor der Verarbeitung storniert werden.
Rabattcodes
-
Pro Bestellung kann nur ein Rabattcode verwendet werden.
-
HERMEQ behält sich das Recht vor, Rabattcodes ohne Angabe von Gründen zu stornieren oder abzulehnen.
-
Die Nutzung von Rabattcodes ist abhängig von der Verfügbarkeit unseres Lagerbestands.
Lieferung
Bitte beachten Sie, dass alle auf der Website von HERMEQ angezeigten Lieferdaten Schätzungen sind. Um ein garantiertes Lieferdatum zu erhalten, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied unseres Teams. Die angegebenen Fristen schließen arbeitsfreie Tage (Wochenenden und Feiertage) aus.
Kunden wird empfohlen, die Waren sofort nach Erhalt zu überprüfen und HERMEQ innerhalb einer Stunde nach Lieferung etwaige fehlende, defekte oder beschädigte Artikel über ihren HERMEQ-Kontakt zu melden. Andernfalls müssen diese Unregelmäßigkeiten auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Materialien, die nach der Lieferung verarbeitet, installiert oder in irgendeiner Weise verändert wurden, nicht zurückgegeben werden können. HERMEQ übernimmt keine Haftung für mit der Verarbeitung oder Installation der Waren verbundene Kosten, unabhängig davon, ob diese defekt oder beschädigt sind oder nicht.
Lieferbedingungen / Gültigkeitsdatum: Februar 2024
- Definitionen
Die folgenden Definitionen gelten für diese Bedingungen.
1.1 Definitionen:
- Werktag: Ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.
- Beginntermin: Wird in Klausel 2.2 definiert.
- Bedingungen: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie von Zeit zu Zeit gemäß Klausel 17.8 geändert werden.
- Vertrag: Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden in Bezug auf die Lieferung oder Miete von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen.
- Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die Waren kauft oder mietet und/oder Dienstleistungen vom Anbieter erwirbt.
- Liefergegenstände: Die in der Bestellung definierten Liefergegenstände, die vom Anbieter für den Kunden produziert werden.
- Lieferort: Wird in Klausel 4.2 definiert.
- Höhere Gewalt: Wird in Klausel 16 definiert.
- Waren: Die in der Bestellung definierten Waren (oder Teile davon).
- Spezifikationen: Alle Spezifikationen in Bezug auf die Waren, einschließlich relevanter Pläne oder Zeichnungen, die schriftlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart wurden.
- Geistige Eigentumsrechte: Patente, Erfindungsrechte, Urheberrechte und verwandte Rechte, moralische Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und Domainnamen, Rechte im Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild und der Verpackung von Produkten, Erwerbsabweichungen und das Recht, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, Designrechte, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz von vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen oder nicht, einschließlich Anmeldungen und Rechte zur Verlängerung, Erneuerung und Priorität dieser Rechte sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte, die derzeit oder künftig weltweit bestehen oder bestehen könnten.
- Bestellung: Die Bestellung des Kunden für den Verkauf oder die Miete von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, wie sie im Bestellschein des Kunden, in der schriftlichen Annahme des Angebots des Anbieters oder in anderer schriftlicher Form definiert ist, je nach Fall.
- Dienstleistungen: Die Installation und andere damit verbundene Dienstleistungen, einschließlich der Liefergegenstände, die der Anbieter dem Kunden gemäß den Spezifikationen oder in schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bereitstellt.
- Anbieter: HERMEQ Limited.
- Materialien des Anbieters: Wird in Klausel 8.1(g) definiert.
1.2 Auslegung:
(a) Der Begriff „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).
(b) Jede Erwähnung einer Partei schließt deren Nachfolger und berechtigte Rechtsnachfolger ein.
(c) Eine Bezugnahme auf Gesetzgebung oder gesetzliche Bestimmungen umfasst deren Änderungen, Neuübernahmen und jede untergeordnete Gesetzgebung, die im Rahmen der genannten Gesetzgebung oder Bestimmung erlassen wurde.
(d) Jede Wendung wie „einschließlich“, „insbesondere“, „beispielsweise“ oder jede andere ähnliche Ausdrucksweise ist als illustrativ zu verstehen und schränkt den Umfang der Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Sätze oder Begriffe, die diesen Ausdrücken vorausgehen, nicht ein.
(e) Eine Bezugnahme auf „schriftlich“ oder „in schriftlicher Form“ umfasst auch E-Mails.
2. Grundlage des Vertrags
2.1 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, Waren zu kaufen, zu mieten und/oder zu installieren, gemäß diesen Bedingungen.
2.2 Eine Bestellung gilt nur dann als angenommen, wenn der Anbieter sie schriftlich akzeptiert. Zu diesem Zeitpunkt und an diesem Datum kommt der Vertrag zustande (Beginntermin). Eine Bestellung kann vom Kunden nur gemäß den Bestimmungen der Klausel 2.7 storniert werden.
2.3 Jegliche Muster, Zeichnungen, beschreibende Dokumente oder Werbematerialien, die vom Anbieter ausgegeben werden, sowie jede Beschreibung der Waren oder Illustration oder Beschreibung der Dienstleistungen in den Katalogen, Broschüren oder Online-Materialien des Anbieters, dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung von den beschriebenen Dienstleistungen und/oder Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags und haben keinen vertraglichen Wert.
2.4 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde möglicherweise aufzwingen oder integrieren möchte, oder die aufgrund von Gesetzen, Handelsgebräuchen, Praktiken oder etablierten Beziehungen impliziert wären. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
2.5 Jegliches Angebot des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar und ist, sofern nicht anders angegeben, nur für einen Zeitraum von 20 Werktagen ab dem Ausstellungsdatum oder bis zum Ende des laufenden Kalendermonats gültig, je nachdem, welche Frist zuerst eintritt.
2.6 Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, es sei denn, es wird ausdrücklich angegeben, dass sie nur für das eine oder andere gelten.
2.7 Eine Bestellung kann vom Kunden nur innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Annahme gemäß Klausel 2.2 oben storniert werden. Dem Kunden können Stornogebühren gemäß der gültigen Preisliste berechnet werden. Bestellungen, die ein maßgeschneidertes Design oder eine maßgeschneiderte Farbe enthalten, können nach der Annahme der Bestellung in keinem Fall erstattet werden.
3. Waren
3.1 Die Waren sind in den Spezifikationen beschrieben oder wurden zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart.
3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, wenn dies durch eine geltende gesetzliche oder regulatorische Verpflichtung erforderlich ist oder wenn ein gleichwertiges Produkt von mindestens gleicher Qualität wie die ursprünglich spezifizierten Waren geliefert werden kann. In solchen Fällen wird der Anbieter den Kunden informieren.
3.3 Die Mindestmietdauer der Waren beträgt 4 Wochen, danach erfolgt die Mietverlängerung in wöchentlichen Blöcken, es sei denn, es wurde etwas anderes mit dem Anbieter vereinbart.
4. Lieferung
4.1 Der Lieferant stellt sicher, dass ein Liefer-/Mietschein per E-Mail an den Kunden gesendet wird, der das Bestelldatum, die Vertragsnummer oder andere relevante Referenzen, den Typ und die Menge der Waren sowie besondere Lager-, Nutzungs- oder Rückgabeanweisungen enthält.
4.2 Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder einen anderweitig vereinbarten Ort ("Lieferort"), nachdem der Kunde über die Bereitschaft zur Lieferung informiert wurde.
4.3 Der Kunde hat die Waren innerhalb von drei Geschäftstagen nach Benachrichtigung durch den Lieferanten am Lieferort abzunehmen.
4.4 Die Lieferung gilt als abgeschlossen, sobald die Waren am Lieferort eintreffen.
4.5 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Der Lieferant haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unzureichende Anweisungen des Kunden verursacht werden.
4.6 Der Lieferant haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren, wenn dies durch höhere Gewalt oder unzureichende Anweisungen des Kunden verursacht wurde. Die Haftung des Lieferanten bei Nichtlieferung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die dem Kunden durch die Beschaffung gleichwertiger Waren auf dem günstigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der bestellten Waren.
4.7 Änderungen des Lieferortes müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Lieferdatum schriftlich mitgeteilt und vom Lieferanten akzeptiert werden. Zusätzliche Gebühren können anfallen.
4.8 Nimmt der Kunde die Lieferung nicht entgegen (z. B. bei Abwesenheit am Lieferort oder fehlender Anweisung zum Entladen), können zusätzliche Kosten für Zeitverlust oder erneute Lieferung anfallen. Falls der Lieferant die Waren bis zur Lieferung einlagert, trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Versicherung.
4.9 Der Kunde (oder sein Vertreter) muss ein Formular unterzeichnen, das die Lieferung bestätigt und eventuelle Mängel festhält. Wird dies nicht erledigt, können keine späteren Reklamationen geltend gemacht werden.
4.10 Der Kunde ist verantwortlich für das Entladen der Lieferfahrzeuge, es sei denn, er hat einen Entladedienst im Rahmen der Dienstleistungen gebucht und bezahlt.
4.11 Nimmt der Kunde die Waren nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Benachrichtigung des Lieferanten ab, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen, kann der Lieferant die Waren weiterverkaufen, zurückvermieten oder anderweitig darüber verfügen. Überschüsse nach Abzug von Lager- und Verkaufskosten werden dem Kunden gutgeschrieben, während Defizite dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
4.12 Liefert der Lieferant bis zu 5 % mehr oder weniger Waren als bestellt, darf der Kunde diese nicht zurückweisen. Nach Benachrichtigung über die gelieferte Menge wird der Lieferant die Rechnung entsprechend anpassen.
4.13 Der Lieferant kann Teillieferungen vornehmen, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Ein Verzug oder Mangel bei einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung der verbleibenden Lieferungen.
4.14 Bei Abholung der Waren beim Lieferanten muss der Kunde einen geeigneten Identitätsnachweis sowie die zur Zahlung verwendete Kreditkarte vorlegen.
4.15 Wenn die Waren vom Lieferanten installiert werden sollen, muss der Kunde vollständigen und uneingeschränkten Zugang zur Baustelle gewähren und sicherstellen, dass alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie sonstige rechtliche Anforderungen eingehalten werden. Der Kunde entschädigt den Lieferanten vollständig für alle Ansprüche, Verluste, Schäden oder Ausgaben, die durch den Zugang zur oder die Anwesenheit an der Baustelle entstehen.
5. Qualität der Ware
5.1 Die gelieferten Waren werden vom Anbieter wie folgt garantiert: (a) Sie entsprechen den im Lastenheft beschriebenen Spezifikationen; (b) Sie sind frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern; (c) Sie sind von zufriedenstellender Qualität; (d) Sie erfüllen die vom Anbieter festgelegten Gebrauchsvoraussetzungen.
Der Kunde muss die Waren nach deren Lieferung auf mögliche Mängel überprüfen und den Anbieter innerhalb von 15 Minuten nach Erhalt der Waren, spätestens jedoch am Tag der Lieferung, informieren. Diese Überprüfungen müssen gemäß den üblichen technischen Verfahren durchgeführt werden.
5.2 Der Anbieter verpflichtet sich, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Klauseln 5.1 und 5.3, fehlerhafte Waren zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis ganz oder teilweise zu erstatten, wenn: (a) der Kunde den Anbieter innerhalb der in Artikel 5.1 festgelegten Fristen über die Mängel informiert; (b) der Anbieter die Möglichkeit hat, die Waren zu prüfen; (c) der Anbieter der Ansicht ist, dass eine Reparatur, ein Ersatz oder eine Erstattung gerechtfertigt ist.
5.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Konformität der Waren mit den Anforderungen des Artikels 5.1 in den folgenden Fällen zu garantieren: (a) der Kunde hat die Anweisungen des Anbieters bezüglich der Lagerung, Installation, Verwendung oder Wartung der Waren nicht befolgt; (b) der Mangel resultiert aus einer vom Kunden angeforderten speziellen Konstruktion; (c) die Waren wurden vom Kunden ohne Genehmigung des Anbieters geändert oder repariert; (d) der Mangel ist auf normalen Verschleiß zurückzuführen; (e) es bestehen Abweichungen zwischen den Spezifikationen der Waren und den anwendbaren Normen, die ihre Qualität beeinträchtigen.
5.4 Die Inbetriebnahmefrist der Waren ist auf 28 Tage begrenzt, ohne Verlängerung.
5.5 Jegliche Reklamationen bezüglich der Waren müssen unter den Bedingungen des Artikels 5.1 eingereicht werden.
5.6 Die verwendeten Produktionsmethoden gewährleisten standardisierte Produkte, die frei von wesentlichen Mängeln sind.
5.7 Im Falle der Miete der Waren geht jeglicher Schaden zu Lasten des Kunden. Die Rückgabebedingungen sind in der Zahlungsrechnung festgelegt.
6. Risiko, Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Risiko im Zusammenhang mit den Waren geht mit deren Abholung auf den Kunden über.
6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der vollständige Kaufpreis sowie alle anderen dem Anbieter geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind.
6.3 Solange das Eigentum noch nicht übertragen wurde: (a) muss der Kunde die Waren getrennt aufbewahren und als Eigentum des Anbieters kennzeichnen; (b) darf der Kunde die Identifikationsmarken oder die Verpackung der Waren nicht verändern; (c) muss der Kunde die Waren in gutem Zustand halten; (d) kann der Anbieter die Waren im Falle einer Nichtzahlung zurückfordern.
7. Nutzung der Dienstleistungen
7.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die Dienstleistungen für den Kunden gemäß den festgelegten Spezifikationen in allen wesentlichen Aspekten zu erbringen.
7.2 Der Anbieter wird sich nach besten Kräften bemühen, die vom Kunden angeforderten Dienstleistungsdaten einzuhalten. Diese Daten dienen jedoch nur als Anhaltspunkt, und die strikte Einhaltung der Fristen stellt keine wesentliche Bedingung des Vertrags dar.
7.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Spezifikationen nach Bedarf zu ändern, um geltenden gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, oder wenn die Änderung die Natur oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden darüber informieren.
7.4 Der Anbieter garantiert dem Kunden, dass die Dienstleistungen mit Fachkompetenz und angemessener Sorgfalt erbracht werden.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet:
(a) die in der Bestellung angegebenen Spezifikationen zu beachten;
(b) mit dem Anbieter zusammenzuarbeiten, indem er einen angemessenen Zugang zu den Räumlichkeiten gewährleistet und die erforderlichen Einrichtungen für die Durchführung der Dienstleistungen bereitstellt;
(c) alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen auf dem neuesten Stand zu halten und in Kraft zu halten, um die Durchführung der Dienstleistungen zu ermöglichen;
(d) die vom Anbieter übermittelten Sicherheitsanweisungen sorgfältig zu befolgen;
(e) dafür zu sorgen, dass die verwendeten Ausrüstungen den vom Anbieter bereitgestellten spezifischen Anweisungen entsprechen.
8.2 Wird die Ausführung der Dienstleistungen aufgrund von Fahrlässigkeit oder Versäumnis des Kunden verzögert oder unmöglich gemacht, ist der Anbieter berechtigt:
(a) die Ausführung der Dienstleistungen bis zur Erfüllung der erforderlichen Bedingungen auszusetzen;
(b) vom Kunden die vollständigen zusätzlichen Kosten zu verlangen, die durch diese Verzögerung entstanden sind.
9. Gebühren und Zahlung
9.1 Der Preis der Waren:
(a) entspricht dem Preis, der in der Bestellung angegeben ist oder, falls dieser nicht vorliegt, dem Preis, der in der Preisliste des Anbieters zum Zeitpunkt der Lieferung aufgeführt ist; (b) ist exklusiv aller mit der Verpackung, Versicherung und dem Transport der Waren verbundenen Kosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden; (c) für gemietete Waren wird auf wöchentlicher Basis berechnet. Wenn die Mietdauer also um einen Tag eine weitere Woche überschreitet, wird die gesamte Woche berechnet.
9.2 Die Gebühren für die Dienstleistungen werden auf einer Zeit- und Materialbasis berechnet:
(a) Die Gebühren werden gemäß den Tagesätzen des Anbieters berechnet, wie sie in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Anbieters angegeben sind; (b) Die Tagesätze des Anbieters für jede Person basieren auf einem Arbeitstag von acht Stunden, von 8:00 bis 17:00 Uhr, an Werktagen; (c) Der Anbieter hat das Recht, einen um 50 % erhöhten Stundensatz der Tagesätze auf pro-rata-Basis zu berechnen, wenn Arbeiten von den von ihm beschäftigten Personen außerhalb der in Punkt 9.2(b) angegebenen Arbeitszeiten durchgeführt werden; (d) Der Anbieter kann dem Kunden die angemessenen Kosten berechnen, die seine Mitarbeiter im Rahmen der Dienstleistungen aufwenden, einschließlich Reisekosten, Unterkunftskosten, Lebenshaltungskosten, erforderliche Drittanbieter-Dienstleistungen sowie die Kosten der verwendeten Materialien.
9.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor,:
(a) die Gebühren für Waren oder Dienstleistungen jährlich an jedem Jahrestag des Beginns der Lieferung zu erhöhen; (b) den Preis der Waren oder Dienstleistungen anzupassen, indem er den Kunden vor der Lieferung informiert, um etwaige Kostensteigerungen aufgrund der folgenden Faktoren widerzuspiegeln: (i) Ein Umstand, der außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegt (einschließlich Wechselkursänderungen, Erhöhungen von Steuern und Zöllen sowie steigende Arbeits-, Material- und Fertigungskosten); (ii) Eine Anfrage des Kunden zur Änderung der Lieferdaten, der Mengen oder der Arten der bestellten Waren oder der Spezifikationen; (iii) Jegliche Verzögerung, die durch die Anweisungen des Kunden oder dessen Unvermögen, angemessene und präzise Informationen oder Anweisungen bezüglich der Waren bereitzustellen, verursacht wird.
9.4 In Bezug auf:
(a) den Verkauf von Waren stellt der Anbieter dem Kunden vor der Lieferung eine Rechnung aus; (b) die Vermietung von Waren stellt der Anbieter dem Kunden wöchentlich ab dem Beginn des Mietzeitraums eine Rechnung aus; (c) die Erbringung von Dienstleistungen stellt der Anbieter dem Kunden wöchentlich eine Rechnung aus. Eine Anzahlung kann vor Beginn der Dienstleistungen erforderlich sein. In allen Fällen ist der Anbieter berechtigt, fortlaufend Gebühren zu berechnen, wenn diese anfallen, und das Zahlungsdatum jeder Rechnung ist das auf der Rechnung angegebene Datum oder, falls nicht angegeben, gemäß Klausel 9.5 unten.
9.5 Der Kunde muss jede vom Anbieter ausgestellte Rechnung begleichen: (a) innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder gemäß den schriftlich vereinbarten Kreditbedingungen mit dem Anbieter; (b) vollständig und in abgezogenen Geldern auf ein vom Anbieter schriftlich angegebenes Bankkonto. Die Einhaltung der Zahlungsfristen ist eine wesentliche Bedingung des Vertrages.
9.6 Alle vom Kunden im Rahmen des Vertrages zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle einer steuerpflichtigen Lieferung muss der Kunde dem Anbieter die Mehrwertsteuerbeträge zusätzlich zahlen, sobald er eine gültige Rechnung erhält, zusammen mit der Zahlung für die Waren oder Dienstleistungen.
9.7 Falls der Kunde eine fällige Zahlung an den Anbieter im Rahmen des Vertrages nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, ohne die Rechte des Anbieters gemäß Klausel 14 einzuschränken, muss der Kunde auf den unbezahlten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil, Zinsen zahlen. Die Zinsen gemäß dieser Klausel 9.7 werden täglich zu einem Satz von 4 % pro Jahr über dem aktuellen Basiszinssatz der Bank of England berechnet. Für den Fall, dass dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt, wird der Zinssatz auf 4 % pro Jahr festgelegt.
9.8 Alle im Rahmen des Vertrages fälligen Beträge sind vollständig zu zahlen, ohne dass eine Verrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Zurückhaltung (außer gesetzlich erforderliche steuerliche Abzüge oder Zurückhaltungen) vorgenommen werden darf.
10. Rechte an geistigem Eigentum
10.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die mit den Dienstleistungen verbunden sind oder sich daraus ergeben (mit Ausnahme der Rechte an geistigem Eigentum an den Materialien, die vom Kunden bereitgestellt werden), gehören dem Anbieter.
10.2 Der Anbieter gewährt dem Kunden oder verpflichtet sich, dem Kunden eine weltweite, nicht-exklusive, vollständig bezahlte und lizenzfreie Lizenz während der Laufzeit des Vertrages zur Nutzung der Liefergegenstände (mit Ausnahme der vom Kunden bereitgestellten Materialien) zum Zwecke des Empfangs und der Nutzung der Dienstleistungen und Liefergegenstände im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit.
10.3 Der Kunde darf die in Klausel 10.2 gewährte Lizenz nicht unterlizenzieren, abtreten oder in irgendeiner Weise übertragen.
10.4 Der Kunde gewährt dem Anbieter eine nicht-exklusive, lizenzfreie, vollständig bezahlte und nicht übertragbare Lizenz, um die vom Kunden an den Anbieter gelieferten Materialien während der Vertragslaufzeit zu kopieren und zu ändern, um die Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen.
11. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzrichtlinie festgelegt.
12. Vertraulichkeit
12.1 Jede Partei verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages keine vertraulichen Informationen über die Geschäftstätigkeit, die Geschäfte, die Kunden oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Unternehmensgruppe der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist in den Fällen der Klausel 12.2 zulässig.
12.2 Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei weitergeben:
(a) an ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer oder Berater, die diese Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen oder im Rahmen des Vertrages. Jede Partei muss sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer oder Berater, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei mitteilt, dieser Klausel 12 nachkommen; und
(b) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, durch eine zuständige Gerichtsbarkeit oder eine staatliche oder regulatorische Behörde.
12.3 Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für Zwecke verwenden, die nicht der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag dienen.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Die gesamthafte Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden übersteigt nicht den für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen gezahlten Preis. Darüber hinaus überschreitet die gesamthafte Haftung des Anbieters nicht den Gesamtbetrag, der durch seine Versicherung gedeckt ist.
13.2 Die in dieser Klausel 13 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten für alle Haftungen, die aus dem Vertrag resultieren oder mit diesem in Zusammenhang stehen, sei es direkt oder indirekt, einschließlich vertraglicher Haftung, Deliktshaftung (einschließlich Fahrlässigkeit), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderer Haftung.
13.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, noch in Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung verbietet.
13.4 Die folgenden Schäden sind von der Haftung des Anbieters ausgeschlossen:
(i) entgangene Gewinne;
(ii) Verlust von Geschäft oder Umsatz;
(iii) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
(iv) Verlust von erwarteten Einsparungen;
(v) Verlust der Nutzung oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;
(vi) Verlust von Kunden oder Rufschädigung;
(vii) indirekte oder Folgeschäden; und
(viii) Verluste aus einer Reklamation bezüglich des Designs der Waren, wenn dieses Design auf vorübergehenden Arbeitsplänen basiert, die dem Anbieter vom Kunden oder einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
13.5 Klausel 13 bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.
14. Kündigung
15. Folgen der Kündigung
15.1 Im Falle der Kündigung des Vertrages:
(a) muss der Kunde dem Anbieter sofort alle offenen Rechnungen und Zinsen bezahlen und, was die erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren betrifft, für die noch keine Rechnung gestellt wurde, muss der Anbieter eine Rechnung stellen, die der Kunde sofort nach Erhalt zu bezahlen hat;
(b) muss der Kunde alle Materialien des Anbieters sowie alle Liefergegenstände oder Waren, die noch nicht vollständig bezahlt wurden oder die gemietet sind, zurückgeben. Wenn der Kunde dies nicht tut, kann der Anbieter die Geschäftsräume des Kunden betreten und sie in Besitz nehmen. Solange diese Elemente nicht zurückgegeben wurden, ist der Kunde allein für deren sichere Aufbewahrung verantwortlich und darf sie nicht zu anderen Zwecken als den im Rahmen dieses Vertrages vorgesehenen verwenden.
15.2 Die Kündigung des Vertrages berührt in keinem Fall die Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz aufgrund von Vertragsverletzungen zu verlangen, die vor oder zum Zeitpunkt der Kündigung aufgetreten sind.
15.3 Jede Bestimmung des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend für die Zeit nach der Kündigung vorgesehen ist, bleibt in voller Kraft und Wirkung bestehen.
16. Höhere Gewalt
Keine der Parteien gilt als in Verzug oder verantwortlich für eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Unfähigkeit, eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer vernünftiger Kontrolle liegen (ein Ereignis höherer Gewalt). In diesem Fall wird der Erfüllungszeitraum um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der Verzögerung oder Nichterfüllung entspricht. Sollte die Verzögerungs- oder Nichterfüllungsperiode 6 Monate überschreiten, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag kündigen, indem sie der betroffenen Partei eine schriftliche Kündigungsfrist von 28 Tagen sendet.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1 (a) Der Anbieter kann jederzeit seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abtreten, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, in Treuhand erklären oder auf andere Weise behandeln.
(b) Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, in Treuhand erklären oder auf andere Weise behandeln.
17.2 Benachrichtigungen (a) Jede Benachrichtigung oder andere Kommunikation, die einer Partei im Rahmen des Vertrags zugehen soll, muss schriftlich erfolgen und: (i) persönlich übergeben, per frankiertem Expresspostdienst oder durch einen anderen Lieferdienst am nächsten Werktag an ihren Sitz (sofern es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihren Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden; oder (ii) per E-Mail an die in der Bestellung, dem Vertrag oder der Korrespondenz zwischen den Parteien angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
(b) Jede Benachrichtigung oder Kommunikation gilt als empfangen: (i) bei persönlicher Übergabe, wenn die Benachrichtigung an der richtigen Adresse hinterlassen wird; (ii) bei Versand per frankiertem Expresspostdienst oder einem anderen Lieferdienst am nächsten Werktag, um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach dem Versand; oder (iii) bei Versand per E-Mail, zum Zeitpunkt der Übertragung oder, falls diese Zeit außerhalb der Arbeitszeiten des Empfängerortes liegt, wenn die Arbeitszeiten wieder aufgenommen werden. Für die Zwecke dieser Klausel 17.2(b)(iii) gelten die Arbeitszeiten von 9:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der Feiertage am Empfängerort.
(c) Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von gerichtlichen Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen einer Klage oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Form der Streitbeilegung.
17.3 Unwirksamkeit Falls eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt diese Bestimmung als entfernt, ohne dass die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags berührt wird. Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung gemäß dieser Klausel 17.3 entfernt wird, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die, soweit möglich, das kommerzielle Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erreicht.
17.4 Verzicht Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag oder nach dem Gesetz auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar und hindert nicht die spätere Ausübung dieses Rechts oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Kein einmaliges oder teilweises Ausüben dieses Rechts oder Rechtsbehelfs hindert die spätere Ausübung dieses Rechts oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs.
17.5 Kein Partnerschafts- oder Agenturverhältnis Nichts im Vertrag soll ein Partnerschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien begründen oder als solches angesehen werden, noch soll es eine Partei als Vertreter der anderen Partei ausweisen oder einer der Parteien das Recht geben, Verpflichtungen für oder im Namen der anderen Partei einzugehen.
17.6 Gesamte Vereinbarung (a) Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechungen, Zusicherungen, Garantien, Erklärungen und Verständnisse zwischen den Parteien, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand. (b) Jede Partei erkennt an, dass sie beim Abschluss des Vertrags nicht auf Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien (sei es in gutem Glauben oder fahrlässig) vertraut, die nicht im Vertrag festgelegt sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unrichtige oder fahrlässige Erklärung [oder fahrlässige falsche Erklärung] auf Grundlage von Erklärungen im Vertrag erheben wird. (c) Nichts in dieser Klausel schränkt oder schließt eine Haftung im Falle von Betrug aus.
17.7 Rechte Dritter (a) Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gewährt der Vertrag keine Rechte im Sinne des Gesetzes über die Rechte Dritter von 1999, die es Dritten ermöglichen, eine Klausel des Vertrags durchzusetzen. (b) Die Rechte der Parteien zur Kündigung oder Änderung des Vertrags unterliegen nicht der Zustimmung Dritter.
17.8 Änderung Sofern dies nicht in diesen Bedingungen vorgesehen ist, wird keine Änderung des Vertrags wirksam, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart und von den Parteien (oder deren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet.
17.9 Gerichtsbarkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abtretungen und/oder andere Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Beziehung zwischen den Parteien ergeben, werden nach Wahl von HERMEQ ausschließlich in erster Instanz vor dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Amsterdam (Niederlande) oder vor einem Gericht, das gemäß dem Gesetz oder aufgrund desselben zuständig ist, entschieden.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Team :
E-Mail: sales@hermeq.de
Standort: HERMEQ BV, John M. Keynesplein 10, Amsterdam 1066 EP